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UNICO Gmbh - Ruse
Buchhaltungs - und Beratungsunternehmen

Hauptsitz Ruse:  Straße Capitan Leitenant Evstati Vinarov Nr 10, 1. Stock,
Büro 27 - 00359 879 067 380
Büro 30 - 00359 82 821 846
Büro 31 - 00359 82 823 926
Büro 32 - 00359 82 821 099
Büro 34 - 00359 82 821 847 /+fax/
Büro 35 - 00359 82 821 848
Büro 36 - 00359 82 825 270
Büro 45 - 00359 82 876 192
E-mail: ruse@unico-bg.com

Hauptsitz Varna:  Straße General Zimerman Nr 28/30, 3. Stock
Tel.: 00359 52 616 712, e-mail: varna@unico-bg.com

Hauptsitz Svishtov:  Straße Zar Osvoboditel Nr 6, 2. Stock
Tel.: +359 889 889 338, e-mail: unicosv12@gmail.com

Hauptsitz Burgas:  Straße Ferdinandova Nr 57, 3. Stock
Tel.: 00359 56 840 186, e-mail: vechislav.chankov@mail.bg

Unternehmenspräsentation

Die Firma wurde 1989 gegründet und zu ihrer Haupttätigkeit gehören die Buchhaltungsdienstleistungen, der Entwurf und die Fertigung von Softwareprodukten.
Rechtsstatus - "Kollektivgesellschaft" mit fünf Gesellschaftern.
In 1990 beginnt die Herstellung von Sportartikeln für professionelles Schwimmen und Reifen für Sportfahrräder.
In 1992 wird der Rechtsstatus verändert – zuerst zu Einzelkaufmann und dann zu Einmann-GmbH, eingetragen im Kreisgericht Ruse, Firmenakte 1772/1997 und BULSTAT 117 068 163.
In 2020 betreibt die Gesellschaft folgende Tätigkeiten:
1.Buchhaltung und Beratung;
2. Handel mit industriellen Waren und Produktion von Aluminium- und PVC-Fenstern.
Die Geschäftsphilosophie der Gesellschaft erzielt einen langfristigen Betrieb von verschiedenen Tätigkeiten, indem man eine Tätigkeitserweiterung mit dem vorhandenen Kapital und Personal anstrebt.
Bei der Gesellschaft sind 18 Personen mit Hochschulbildung /im Buchhaltungswesen/ und 2 Personen im Handel beschäftigt.
Die Gesellschaft hat das Prinzip angenommen, als eine kleine Firma zu existieren – mit einem Personal zwischen 10-20 Personen, in der die systematische Organisation von Personal und Kapital optimale wirtschaftliche Ergebnisse erlangt.
Die Gesellschaft hat laufende Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Personal, Staatshaushalt und anderen, die nicht über das Kalkulierte und Gelieferte im vorigen Monat hinausgehen. Die Gesellschaft hat keine Verschuldung gegenüber Banken, Finanzinstitutionen, Gläubigern - natürlichen Personen und Staatsfonds.
Die Gesellschaft hat keine beweglichen Sachen, die verpfändet oder mit dinglichen Rechten belastet sind und es besteht keinen Streit um Eigentum. Gegenüber der Gesellschaft gibt es keine gestellten Forderungen, anhängigen Sachen, Gerichtsentscheidungen, Ansprüche und Untersuchungen, die ihre Tätigkeit beeinträchtigen könnten.

UniCO Gmbh - Ruse,
UID 117 068 163
Anschrift: Ruse, Shesti Septemvri Str. 30

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FÜR STANDARD-ABONNEMENT-BUCHHALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN

I. ALLGEMEIN

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Modalitäten für die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen. Mit dem Vertrag beauftragt der AUFTRAGGEBER den AUFTRAGNEHMER mit der Erbringung von Standard-Buchhaltungsdienstleistungen. Der Vertrag ist eine schriftliche Bestätigung der Allgemeinen Bedingungen und sieht die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien vor:
1. Gleichbehandlung von AUFTRAGGEBER und AUFTRAGNEHMER
2. Klarheit der vereinbarten Vertragsbedingungen
3. Gerechtigkeit und Sicherheit der Dienstleistungen.
4. Schutz der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten.

II. Art der Standard-Buchhaltungsdienstleistungen

Die Standard-Buchhaltungsdienstleistungen umfassen:
1. Erstellung von Buchhaltungsregistern auf der Grundlage der zur Bearbeitung eingereichten Unterlagen.
2. Übernahme der Rolle eines Hauptbuchhalters gemäß dem Rechnungslegungsgesetz.
3. Ausfüllen und Einreichen von Erklärungen gemäß folgenden Gesetzen, je nach:
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Rechnungslegungsgesetz und den geltenden Rechnungslegungsstandards /Kontenbilanz/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Mehrwertsteuergesetz /Erstellung von Monatsberichten - Erklärungen, inkl. VIES/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG gemäß dem Arbeitsgesetzbuch /Arbeitsverträgen, Akten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erklärungen/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Sozialversicherungsgesetz und Krankenversicherungsgesetz /Krankschreibungen, Erklärungen/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Körperschaftsteuergesetz, inkl. Berechnung des Lieferwerts der verkauften Waren oder der verwendeten Materialien und Lagerbestände;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Gesetz über die lokalen Steuern und Gebühren /Erstellung von Erklärungen, sofern technische Daten vorliegen/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Statistikgesetz /Jahresabschluss/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Gesetz über die Statistik des innergemeinschaftlichen Warenhandels /Intrastat-Erklärungen/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Währungsgesetz /Bereitstellung statistischer Informationen zur Zahlungsbilanz der Republik Bulgarien/;
- DOKUMENTENVERARBEITUNG nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten;
- ERSTELLUNG VON DOKUMENTEN FÜR STEUER- UND VERSICHERUNGSZAHLUNGEN /Zahlungsaufträge/.

III. VERTRAGSABSCHLUSS UND – KÜNDIGUNG

1. Der Vertrag wird abgeschlossen, nachdem der AUFTRAGGEBER die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese mit seinem Unterschrift im Vertrag bestätigt, so dass der abgeschlossene Vertrag die zwischen den Parteien erzielte Einigung und die Absprachen über die darin enthaltenen Vereinbarungen vollständig widerspiegelt.
2. Der Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung für einen bestimmten Zeitraum in Kraft.
3. Der Vertrag wird gekündigt:
a/ im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien;
b/ nach Ablauf der Vertragslaufzeit;
c/ schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten;
d/ in folgenden Fällen:
- Der AUFTRAGNEHMER kann innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss den Vertrag mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen kündigen, wenn:
- Der Auftraggeber keine ausreichenden Informationen über die künftige Tätigkeit des Unternehmens sowie über Tatsachen und Umstände in Bezug auf die künftige Tätigkeit vorgelegt hat.
- festgestellt wird, dass der Auftraggeber Verbindlichkeiten gegenüber der Nationalen Einnahmeagentur, dem Nationalen Institut für soziale Sicherheit und gegenüber Gerichtsvollzieher in besonders großem Umfang (über 12.000) hat, und es wird erachtet, dass dieser nicht in der Lage ist, den vereinbarten monatlichen Preis für die Erbringung der Buchhaltungsdienstleistungen zu zahlen.
- der Auftraggeber nach schriftlicher Abmahnung die vereinbarte Mitwirkung nicht leistet.
- der Auftraggeber ZWEI monatlichen Gebühren für Buchhaltungsdienstleistungen nicht zahlt.
- der Auftraggeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig nicht zahlt.
- mehr als 6 Monaten kein Kontakt mit dem Auftraggeber besteht.
4. Für den Fall, dass die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird, kann jede Partei die Vertragskündigung beantragen.
5. Nach Kündigung des Vertrages und nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag hat der AUFTRAGNEHMER auf Antrag des Auftraggebers unverzüglich alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten Ausgangsdokumente, Buchhaltungsregister und sonstigen schriftlichen oder elektronischen Informationen zurückzugeben. Für die Einreichung der Unterlagen ist ein Protokoll zu erstellen, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.
6. Bei Beendigung dieses Vertrages kann der AUFTRAGNEHMER im Falle ausstehender Verpflichtungen alle Ausgangsdokumente, Buchhaltungsregister und sonstigen schriftlichen oder elektronischen Informationen aufbewahren, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bereitgestellt wurden. Für die Einreichung der Unterlagen ist ein Protokoll zu erstellen, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.
7. Vertragsänderungen dürfen nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vorgenommen werden.
8. Die Bestimmungen der Zivil-, Handels-, Steuer- und Rechnungslegungsgesetze in der Republik Bulgarien gelten für alle im Vertrag nicht erfassten Angelegenheiten.
9. Alle Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien müssen schriftlich in bulgarischer Sprache erfolgen und per Kurier, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail der Parteien gesendet werden. Beim Senden von Mitteilungen, Benachrichtigungen und anderen Informationen per E-Mail ist das Eingangsdatum das Absendungsdatum.
10. Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung des Vertrages ergeben und nicht einvernehmlich beigelegt wurden oder bei denen die erzielte Einigung nicht freiwillig erfüllt wird, werden vom Gericht entschieden. Die gerichtlichen Streitigkeiten unterliegen der  sachlichen Zuständigkeit der Gerichte in der Stadt Ruse.

IV. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

1. Nach Treu und Glauben unter den Bedingungen der operativen Unabhängigkeit und innerhalb der in den gesetzlich vorgesehenen Fristen die eingereichten Unterlagen zu verarbeiten und die Wirtschaftsberichte und Erklärungen über die Tätigkeit des AUFTRAGGEBERS vor Steuern, statistischen und anderen staatlichen und kommunalen Körperschaften vorzulegen und ihn über seine Verpflichtungen gegenüber dem republikanischen und lokalen Haushalt zu informieren.
2. Analyse der Zahlungsfähigkeit des AUFTRAGGEBERS im Falle einer dokumentarischen Möglichkeit /alles, was zur Verfügung gestellt wird/.
3. Nur vom AUFTRAGGEBER bereitgestellte Dokumente, einschließlich der im Vertrag angegebenen E-Mail-Adresse des AUFTRAGNEHMERS, gelten als regelmäßig zur Bearbeitung vorgelegt.
4. Sicherstellung der Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen und Register /Bücher/ ab ihrer Erstellung bis zu ihrer Übermittlung in den Archiven des AUFTRAGGEBERS.
5. Den AUFTRAGGEBER über:
a/ die Änderungen in der Rechnungslegungs- und Steuergesetze;
b) das Finanzergebnis aus seiner Tätigkeit für das laufende Jahr in den folgenden Fristen
bis 31. Mai - für ein vorläufiges Ergebnis zum 31. März /erstes Quartal/;
bis 31. August - für ein vorläufiges Ergebnis zum 30. Juni /zweites Quartal/;
bis 30. November - für ein vorläufiges Ergebnis zum 30. September /drittes Quartal/;
bis 20. März - für das Endergebnis zum 31. Dezember /abgelaufenes Geschäftsjahr/ zu informieren.
6. Im abgeschlossenen Vertrag schriftlich die Personen anzugeben, die für die Kontaktaufnahme mit dem AUFTRAGGEBER in Bezug auf den Vertragsgegenstand verantwortlich sind.
7. Innerhalb von 10 Tagen den AUFTRAGGEBER zu einer Buchhaltungs-, Versicherungs- oder Steuerangelegenheit zu beraten.
8. Den AUFTRAGGEBER drei Monate im Voraus über alle wesentlichen Änderungen seiner Organisation und Tätigkeit zu informieren, die sich nachteilig auf die Vertragserfüllung auswirken können.

V. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

1. Dem AUFTRAGNEHMER /oder per im Vertrag angegebenen E-Mail-Adresse/ spätestens am 5. Tag des folgenden Monats zur Bearbeitung alle Buchhaltungsunterlagen und Informationen zum Vertragsgegenstand zur Verfügung zu stellen, einschließlich /beispielweise aufgelistet/:
- Buchhaltungsunterlagen und Informationen in Bezug auf Transaktionen und Ereignisse;
- Rückzahlungspläne für Bankdarlehen und -leasing, Vereinbarungen, Gerichtsentscheidungen usw.;
- alle Dokumente, aus denen finanzielle Beziehungen zur Nationalen Einnahmeagentur, zum Nationalen Institut für soziale Sicherheit und zu Gemeindebehörden hervorgehen;
- technische und kommerzielle Erläuterungen, die zur Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen erforderlich sind;
- andere Dokumente, die für die normale Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen erforderlich sind;
2. dem Auftragnehmer bis zum 10. Tag des Monats schriftlich mitzuteilen, dass für den Vormonat keine Rechnungen ausgestellt und eingegangen sind:
„Hiermit erkläre ich ……………………………………………………………… /Vorname, Nachname/ als Vertreter der …………………………………….. /Bezeichnung der Gesellschaft/, dass im …………………………./Monat, Jahr/ keine Dokumente ausgestellt und erhalten habe.“
3. Für den Kontakt mit dem AUFTRAGNEHMER nur eine im Vertrag angegebene Postanschrift oder eine geschäftliche E-Mail-Adresse zu verwenden.
4. Im Vertrag schriftlich anzugeben, welche Personen für die Kontaktaufnahme mit dem AUFTRAGNEHMER in Bezug auf den Vertragsgegenstand verantwortlich sind.
5. Den AUFTRAGNEHMER MINDESTENS DREI MONATE im Voraus zu benachrichtigen über:
- alle wesentlichen Änderungen /rechtlichen, finanziellen, kommerziellen, technologischen; Personal, Investitionen/ in seiner Organisation und Tätigkeit, die sich nachteilig auf die Vertragserfüllung auswirken können;
- Absichten zur Zahlung von Dividenden an die Gesellschafter des Unternehmens;
- Absichten für die interne Kreditvergabe /durch die Gesellschafter/ des Unternehmens;
- Absichten, Gesellschaftern oder Mitarbeitern Unternehmensdarlehen zu gewähren;
- die Absicht, zusätzliche Bareinlagen an Gesellschaftern zu erstatten;
- die Absicht, einen Bankkredit zu beantragen und Leasingkäufe zu tätigen;
- übernommene vertragliche Risiken /Strafen, Versicherungen, Schuldscheine usw./.
6. Den AUFTRAGNEHMER innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Eintragung in das Handelsregister über Änderungen unter folgenden Umständen zu informieren:
- Person /Personen/, die den AUFTRAGGEBER vertritt /vertreten/;
- Sitz und Geschäftsadresse des AUFTRAGGEBERS
7. Dem AUFTRAGNEHMER die Ergebnisse aus der jährlichen Bestandsaufnahme der verfügbaren Vermögenswerte /Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Kassenbestand/ und Verbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die der Bestandsaufnahme unterliegen.
8. Die Bemerkungen des AUFTRAGNEHMERS zur Anhäufung von Risiken anzunehmen und zu erörtern, die sich nachteilig auf die aktuelle und zukünftige Wirtschaftstätigkeit auswirken.

VI. ANNAHME DER DURCHGEFÜHRTEN BUCHHALTUNGS-DIENSTLEISTUNGEN

1. Die Abgabe einer vertraglichen Erklärung gilt als Übergabeprotokoll für die ausgeführten Arbeiten.

VII. PREISBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSWEISE

1. Der Preis der Standardbuchhaltungsdienstleistungen für jeden Monat ist an den aktuellen Mindestlohn in Bulgarien gebunden, wobei der AUFTRAGNEHMER ein Dokument über den fälligen Betrag ausstellt.
2. Im Falle einer Änderung des Mindestlohns wird der Preis der Buchhaltungsdienstleistungen mit dem jeweiligen Prozentsatz der Änderung aktualisiert.
3. Der Preis der Buchhaltungsdienstleistungen ist bis zum 10. Tag des Monats, der auf den Monat der erbrachten Buchhaltungsdienstleistung folgt, wie folgt an den AUFTRAGNEHMER zu zahlen:
- als Barzahlung an der Kasse des AUFTRAGNEHMERS - Adresse: Ruse, Dunav Str. 10, 2. Stock, Büro 34;
- per Überweisung auf folgendes Konto /IBAN/: BG28 UBBS 8341 10 618 010 05, UBB-Ruse.

4. Wenn bei Zahlung des vertraglichen Preises mehr als eine Verpflichtung für erbrachte Dienstleistungen /auf ausgestellten Rechnungen/ besteht, gilt die älteste Verpflichtung unabhängig von der Angabe des Auftraggebers als zurückgezahlt.
5. Der Preis der vereinbarten Buchhaltungsdienstleistungen für den Zeitraum eines eröffneten Prüfungsverfahrens wird um 20% erhöht.
6. Der Preis für die Erstellung von Unterlagen zum Eintritt in den Ruhestand des Personals nach Beendigung der aktiven wirtschaftlichen Tätigkeit des Auftraggebers wird im Voraus und nach Vereinbarung zusätzlich gezahlt.
7. Die Erstellung von Unterlagen für das versicherbares Einkommen von Personen, die vom AUFTRAGGEBER in Bezug auf vergangene Zeiträume außerhalb der Vertragslaufzeit beschäftigt sind, erfolgt wie folgt außerhalb des vereinbarten Preises für Buchhaltungsdienstleistungen:
- Rentenbescheinigung - BGN 10 pro Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre
- Versicherungsbuch - BGN 20 pro Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre
8. Die Erstellung von nicht buchhalterischen Dokumenten, die der AUFTRAGGEBER für die Beantragung von Bank- und Leasingdarlehen sowie für europäische, staatliche und kommunale Projekte benötigt, erfolgt außerhalb des vereinbarten Preises für Buchhaltungsdienstleistungen – auf vertragliche Vereinbarung /Minimum - BGN 50/.
9. Der Preis für die Vorlage von Buchhaltungs- und Handelsdokumenten sowie für schriftliche Erklärungen bei der Durchführung einer Steuerprüfung für die Erstattung der Mehrwertsteuer liegt zwischen 30 und 100 BGN. Sie wird in Abhängigkeit vom Umfang der Antwort festgelegt und nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die Unterlagen bei der Nationalen Einnahmeagentur eingereicht werden, zusätzlich zum Preis der monatlichen Buchhaltungsdienstleistungen berechnet.
10. Die Preise der nicht buchhalterischen Dienstleistungen - rechtliche und wirtschaftliche sowie sonstige zugewiesene Aufgaben, die nicht dem Vertragsgegenstand betreffen - werden zusätzlich festgelegt und bezahlt.
11. Der Preis für die Vorlage von Buchhaltungs- und Handelsdokumenten sowie für schriftliche Erläuterungen bei der Durchführung einer steuerlichen Gegenkontrolle liegt zwischen 30 und 50 BGN. Sie wird in Abhängigkeit vom Umfang der Antwort festgelegt und nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die Unterlagen offiziell bei der Nationalen Einnahmeagentur eingereicht werden, zusätzlich zum Preis der monatlichen Buchhaltungsdienstleistungen berechnet.
12. Der AUFTRAGNEHMER hat das Recht, den Preis der Buchhaltungsdienstleistungen einseitig zu ändern, wobei er den Auftraggeber benachrichtigt, wenn sich das Volumen der erbrachten Dienstleistung erhöht, und zwar:
- Aufstockung des beschäftigten Personals des AUFTRAGGEBERS;
- Erhöhung des Dokumentenumsatzes /der Rechnungsdokumentation; Frachtbriefe usw./.
- Dokumente im Zusammenhang mit Arbeiten an europäischen, republikanischen und kommunalen Wirtschaftsprojekten des AUFTRAGGEBERS;
- Erhöhung der Anzahl der verwendeten Bankkonten und der Bankdokumentation des AUFTRAGGEBERS.
13. Die Preise für Buchhaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des AUFTRAGGEBERS in den folgenden Fällen werden nach mündlicher Vereinbarung zwischen den Parteien monatlich festgelegt und bis zum 5. des Monats, auf den sie sich beziehen, im Voraus bezahlt:
- nach Insolvenz;
- bei Insolvenzverfahren;
- im Falle einer Liquidation.
14. Wird ein Gesetz zur Einführung der europäischen Währung (Euro) als Zahlungsmittel (oder Parallelzahlung in bulgarischen Lewa und Euro) verabschiedet, so hat der AUFTRAGNEHMER:
- die Preise für die Buchhaltungsdienstleistungen zum Wechselkurs des Euro der Bulgarischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Einführung neu zu bewerten;
- die Preise für die Buchhaltungsdienstleistungen neu zu berechnen /zu ändern/, wobei er den AUFTRAGGEBER darüber informiert. Ab dem in der Mitteilung angegebenen Datum erfolgen alle Vertragszahlungen in Euro.
15. Gesetzliche staatliche Forderungen /Mehrwertsteuer/ im Zusammenhang mit den Leistungen aus diesem Vertrag werden dem AUFTRAGGEBER zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
16. Die Zahlung des Auftraggebers stellt keine Annahme eines Teils der vereinbarten Arbeit dar und schließt eine solche nicht ein.

VIII. EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERBRINGUNG VON BUCH-HALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN

1. Der AUFTRAGNEHMER sieht keine buchhalterische Bearbeitung vor für:
- Dokumente in einer Fremdsprache ohne Übersetzung ins Bulgarische;
- Dokumente mit irreführendem Inhalt;
- Dokumente, die nicht an den AUFTRAGGEBER gerichtet sind;
- Dokumente für persönliche Ausgaben der Eigentümer, die als Unternehmensdokumente erstellt wurden;
- Dokumente, die nicht den Grundsätzen des Rechnungslegungsgesetzes entsprechen - Vorhandensein der Tätigkeit und Vergleichbarkeit zwischen Einnahmen und Ausgaben.
2. Die Erbringung von rechtlichen, kommerziellen und anderen Dienstleistungen außerhalb der vereinbarten Standard-Buchhaltungsdienstleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Erstellung von nicht buchhalterischen Dokumenten im Zusammenhang mit Verpflichtungen zu:
- Arbeitsaufsichtsdirektionen;
- regionale Inspektionen zum Umweltschutz;
- regionale Direktionen für Hygiene- und Gesundheitskontrolle;
- regionale Verbraucherschutzkommissionen;
- und andere kommunale und staatliche Behörden;
- Dritten /Kunden des AUFTRAGGEBERS/ in Bezug auf den Nachweis eines vom AUFTRAGGEBER durchgeführten Steuerereignisses /die sogenannte Gegenkontrolle/ stellen kein Vertragsgegenstand dar.
3. Die vom Auftraggeber übertragenen Abtretungen von Rechnungslegungsverpflichtungen durch Banken, Leasinggeber, Factoring-Unternehmen, Berater für kommunale, staatliche und europäische Projekte, öffentliche und private Auftragnehmer sowie andere Finanz- und Kreditunternehmen sind für den AUFTRAGNEHMER nicht bindend.
4. Der AUFTRAGNEHMER garantiert nicht und verspricht dem AUFTRAGGEBER nicht, niedrige finanzielle und buchhalterische Ergebnisse /geringe Gewinne oder Verluste/ zu erzielen, sondern nur die Verpflichtungen aus diesem Vertrag und derjenigen, die sich aus dem Rechnungslegungsgesetz /darunter Rechnungslegungsstandards/ und Steuergesetzgebung ergeben, gewissenhaft und kompetent zu erfüllen.
5. Der AUFTRAGNEHMER erbringt keine wirtschaftlichen Dienstleistungen in Bezug auf Verstöße gegen eine steuerliche Rechtsvorschrift, Hehlerei, illegale Überweisung von Beträgen auf Bankkonten im Ausland, Geldwäsche, Umleitung von Geldern aus nationalen und europäischen Fonds und dergleichen.
6. In Übereinstimmung mit dem rechtlichen Status der Parteien betrachtet der AUFTRAGGEBER nicht als seine Mitarbeiter /oder Vertreter/ die für den AUFTRAGNEHMER im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines anderen Vertrags beschäftigten Personen - tatsächliche Auftragnehmer der Buchhaltungsdienstleistung.
7. Der AUFTRAGNEHMER betrachtet die Bereitstellung von Buchhaltungsinformationen nicht als:
- „Bereitstellung des Zugangs“ durch den AUFTRAGGEBER zu Systemen für elektronische Rechnungen und elektronische Dokumente, d. h. sie müssen vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellt werden.
- telefonische Informationen zum Inhalt von Ausgangsdokumenten;
- Erteilung von Buchhaltungsinformationen über den AUFTRAGGEBER durch Mitarbeiter per persönliche oder andere als die offizielle E-Mail-Adresse des AUFTRAGGEBERS.
8. Der AUFTRAGNEHMER legt seine beratenden Stellungnahmen nur dem Vertreter des Auftraggebers vor und legt sie nur mündlich und unter Einhaltung der üblichen Regeln des Handelsgeheimnisses für die Angelegenheiten des Auftraggebers vor.
9. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass die Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der zugewiesenen Arbeit, möglichen Investitionen oder Umstrukturierungen der Tätigkeit des Auftraggebers erhalten werden, Dritten und anderen interessierten Parteien nicht zugänglich gemacht werden.
10. Der AUFTRAGNEHMER trifft alle erforderlichen Maßnahmen für die Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 5 /fünf/ Jahren nach Vertragsbeendigung, damit die Mitarbeiter des Unternehmens des AUFTRAGNEHMERS sowie andere für ihn tätige Personen die Informationen, die sich auf die Tätigkeit des AUFTRAGGEBER beziehen und die ihm aufgrund des Vertrags oder im Zusammenhang mit dieser Leistung bekannt wurden als vertraulich behandeln und Dritten nicht weitergeben, einschließlich Informationen über das Vertriebsnetz, das Verkaufsvolumen, die Marketingmethoden, den Vertrieb und Werbeaktionen, Kunden und andere Geschäftspartner, Finanzdaten, vertrauliche und persönliche Informationen über Kunden usw.
10. Die mündliche oder tatsächliche Verlängerung der Zeit für die Erbringung bestimmter Buchhaltungsdienstleistungen durch den AUFTRAGGEBER ist für den AUFTRAGNEHMER nicht bindend und stellt keine Garantie für eine professionelle und qualitativ hochwertige Erbringung der Dienstleistungen dar.
11. Das Senden von Informationen durch den AUFTRAGGEBER unter Verwendung persönlicher E-Mail-Adressen von Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS gilt nicht als offiziell bereitgestellte Information.
12. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Vergütung für die Buchhaltungsdienstleistung nicht an die Wirtschaftsindikatoren /positiv oder negativ/ des Auftraggebers gebunden ist, sondern an das Volumen der zur Bearbeitung eingereichten Unterlagen.
13. Der abgeschlossene Vertrag für Standard-Buchhaltungsdienstleistungen umfasst die Arbeits- und Sozialversicherungspflichten der Geschäftsführer und Gesellschafter, die sich aus der Tätigkeit des AUFTRAGGEBERS ergeben, und umfasst nicht die Beratung und die Erklärungen für die Tätigkeit der natürlichen Personen - Geschäftsführer und Gesellschafter des AUFTRAGGEBERS, außer nach billigem Ermessen des AUFTRAGNEHMERS.



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